August 23, 2016

Akku HP HSTNN-Q78C-4

Diese Einschränkung um den Faktor 500 ging den Richtern zu weit. Eine solche Drosselung komme einer Reduzierung der Internetnutzung auf 'null' gleich, heißt es in dem Urteil. Gemessen daran, dass es heutzutage selbstverständlich ist, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos, Musikdateien, sogenannte Apps über Nachrichtendienste und soziale Netzwerke, wie Whatsapp, Instagramm, Facebook etc. in schneller Geschwindigkeit zu übertragen, [...] bedeutet eine Drosselung der Geschwindigkeit um das 500-Fache quasi eine Nicht-zur-Verfügung-Stellung der Internetnutzung.

Daran ändere auch nichts, dass die Nutzer an eine Drosselung auf GPRS-Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gewöhnt seien. Denn die Leistungsbeschreibung Datenvolumen unbegrenzt erwecke bei den Verkehrskreisen, zu denen sich das Gericht selbst zählte, die Erwartung, ein unbegrenztes Volumen mit Highspeed-Geschwindigkeit nutzen zu können.Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Entscheidung. Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren, sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.

Als unzulässig wertete das Landgericht Potsdam auch eine Klausel, die E-Plus schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte. E-Plus hatte sich vorbehalten, den Auftrag des Kunden zur Einrichtung des Mobilfunkanschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicerufnummern abzulehnen. In diesem Fall sollte der Kundenauftrag trotzdem gültig bleiben. Von diesen Leistungen ausgesperrte Kunden wären somit für die Laufzeit von zwei Jahren an einen Vertrag gebunden, den sie in dieser Form möglicherweise nie gewollt hätten.Dies ist nach Ansicht der Richter nicht statthaft. Ein Verbraucher dürfe nicht einseitig an einen Vertrag gebunden werden, der seinem Antrag gar nicht entspreche. Auch wenn es sich im Mobilfunk um ein Massengeschäft handele, müsse das Unternehmen den Kunden über die beabsichtigte Einschränkung informieren und ihm die Möglichkeit geben, das neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

E-Plus teilte mit, dass die aus dem August 2013 stammende Klausel zur Drosselung schon seit längerem nicht in seinen Tarifen zu finden sei. Auch die Klausel, die E-Plus berechtigte, bei Neukunden in den ersten Monaten nach Abschluss eines Laufzeitvertrages keine Nutzung von Roaming zuzulassen, sei seit einem Jahr nicht mehr in den Verträgen enthalten.Das LG G5 ist anders. Ganz anders als seine Mitbewerber. Über zusätzliche Module können Sie das Smartphone aufrüsten bzw. spezielle Funktionen nutzen - außerdem lässt sich der Akku austauschen, das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt.

Der Ansatz des modularen Smartphones ist gutt, jetzt müssen LG und auch Drittanbieter passende Zubehör-Module entwickeln, damit Nutzer diese Besonderheit auch tatsächlich ausnutzen können.Das Smartphone selbst erfüllt alle Kriterien eines Flaggschiffs. Das Display ist scharf und hell, die Performance ist hoch, Software ist aktuell und die Kamera liefert eine hohe Fotoqualität. Leichte Schwächen gibt es bei schlechteren Lichtverhältnissen. Die Akkulaufzeit ist in Ordnung, bei Bedarf kann der Akku getauscht werden. Außerdem ist der Speicher erweiterbar. Insgesamt bietet LG mit dem G5 eine ernstzunehmende Konkurrenz für Samsung und Co.Der Bildschirm des LG G5 ist mit 5,3 Zoll kleiner als der im Vorgänger LG G4 . Dafür ist er bei der gleichen Auflösung von 1440 x 2560 Pixeln (QHD) etwas schärfer, die Punktedichte erhöht sich von 534 ppi auf 554 ppi. Aber, um ehrlich zu sein: In der Praxis macht das keinen Unterschied, da das menschliche Auge in diesem Fall sowieso keine einzelnen Pixel mehr erkennen kann. Der koreanische CE-Riese LG tanzt mit dem neuen LG G5 Smartphone aus der Reihe: Die meisten Hersteller sehen seit Jahren keine austauschbaren Akkus mehr vor.

Smartphone-Hersteller schlagen ungewöhnliche Wege ein, um sich von einander abzuheben. Der südkoreanische Anbieter LG, der zuletzt von mehreren chinesischen Rivalen überholt wurde, setzt bei seinem neuen Smartphone G5 als erster konsequent auf einen modularen Ansatz.Neues LG G5 Smartphone positioniert sich als Allround-Talent Eine ganze Reihe von Zusatzgeräten soll es zu einem Allround-Talent machen. Huawei, die Nummer drei der Branche aus China, will derweil mit seinem ersten Windows-Tablet den PC-Markt aufmischen.Das LG G5 wird mit dem Zusatzgerät «LG 360 Cam» zu einer Kamera für Panorama-Ansichten. Für bessere Aufnahmen gib es das einschiebbare Kamera-Modul «Cam Plus». Und das mit Bang & Olufsen entwickelte «LG Hi-fi Plus» soll das Smartphone zu einer Audio-Anlage machen. An komplett modularen Smartphones wird unter anderem bei Google gearbeitet, doch die Modelle sind noch nicht reif für den Markt.

Bei LG können Nutzer mit einem zusätzlichen «Smart Controller» Drohnenflüge steuern und die Bilder auf dem Display des eingesteckten Smartphones verfolgen. Die Batterie kann man austauschen: Das Fach lässt sich herausziehen, und der Akku wird durch einem vollgeladenen ersetzt. LG tanzt damit aus der Reihe: Die meisten Hersteller sehen seit Jahren keine austauschbaren Akkus mehr vor.Das G5 solle gleichzeitig in allen Schlüsselmärkten weltweit auf den Markt kommen, kündigte der Chef der LG-Mobilsparte, Juno Cho, an.

Die Europäische Zentralbank (EZB) denkt nach Aussagen ihres Präsidenten Mario Draghi über eine Abschaffung der 500-Euro-Banknote nach. Allerdings versicherte Draghi am Montag vor dem Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments, dass ein mögliches Ende der 500-Euro-Note nichts mit einer Begrenzung des Bargelds zu tun habe. Kritiker der Maßnahme hatten zuvor auf die Gefahr hingewiesen, dass ein Ende der 500er-Note der erste Schritt hin zur einer kompletten Abschaffung des Bargelds sein könnte. Unbegrenztes Datenvolumen bei 56 KBit/s? Mit einer extremen Drosselung hat E-Plus einem Gerichtsurteil zufolge gegen seine Vertragsversprechen verstoßen.
Wer Internettarife mit unbegrenztem Datenvolumen verspricht, darf die Downloadgeschwindigkeit nach Überschreiten eines bestimmten Limits nicht zu drastisch drosseln. Das entschied das Landgericht Potsdam in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 14. Januar 2016 (PDF) und gab damit der Klage von Verbraucherschützern gegen den Mobilfunkanbieter E-Plus statt. Das Unternehmen hatte für seinen Tarif Allnet Flat Base all-in eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen. Allerdings wurde die Übertragungsrate nach einem Downloadvolumen von 500 MByte von maximal 21,6 MBit/s auf 56 KBit/s gedrosselt.

Diese Einschränkung um den Faktor 500 ging den Richtern zu weit. Eine solche Drosselung komme einer Reduzierung der Internetnutzung auf 'null' gleich, heißt es in dem Urteil. Gemessen daran, dass es heutzutage selbstverständlich ist, auch über mobile Internetzugänge große Datenmengen wie Videos, Fotos, Musikdateien, sogenannte Apps über Nachrichtendienste und soziale Netzwerke, wie Whatsapp, Instagramm, Facebook etc. in schneller Geschwindigkeit zu übertragen, [...] bedeutet eine Drosselung der Geschwindigkeit um das 500-Fache quasi eine Nicht-zur-Verfügung-Stellung der Internetnutzung.

Daran ändere auch nichts, dass die Nutzer an eine Drosselung auf GPRS-Geschwindigkeit nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gewöhnt seien. Denn die Leistungsbeschreibung Datenvolumen unbegrenzt erwecke bei den Verkehrskreisen, zu denen sich das Gericht selbst zählte, die Erwartung, ein unbegrenztes Volumen mit Highspeed-Geschwindigkeit nutzen zu können.Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte die Entscheidung. Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren, sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.

Als unzulässig wertete das Landgericht Potsdam auch eine Klausel, die E-Plus schon bei Vertragsschluss zu einer einseitigen Einschränkung der Leistung berechtigt hätte. E-Plus hatte sich vorbehalten, den Auftrag des Kunden zur Einrichtung des Mobilfunkanschlusses im Hinblick auf Auslandstelefonate und kostenpflichtige Servicerufnummern abzulehnen. In diesem Fall sollte der Kundenauftrag trotzdem gültig bleiben. Von diesen Leistungen ausgesperrte Kunden wären somit für die Laufzeit von zwei Jahren an einen Vertrag gebunden, den sie in dieser Form möglicherweise nie gewollt hätten.Dies ist nach Ansicht der Richter nicht statthaft. Ein Verbraucher dürfe nicht einseitig an einen Vertrag gebunden werden, der seinem Antrag gar nicht entspreche. Auch wenn es sich im Mobilfunk um ein Massengeschäft handele, müsse das Unternehmen den Kunden über die beabsichtigte Einschränkung informieren und ihm die Möglichkeit geben, das neue Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Posted by: retrouve3 at 08:04 AM | No Comments | Add Comment
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